Pilze sammeln

Pilze sammeln

Ein Spaziergang im Wald ist auch eine gute Gelegenheit, um Pilze zu sammeln, mit denen man dann ein schmackhaftes und duftendes Abendessen zubereiten kann.
Es gilt allerdings ein paar Regeln zu befolgen, damit unangenehme, oder sogar gefährliche Situationen vermieden werden können:

  • Sammeln Sie nur Pilze, die Sie kennen. In Primiero gibt es nämlich keine Pilz-Kontrollstellen. Es wäre also eine Schande, alle gesammelten Pilze in den Müll zu werfen, aus Angst, es könnten sich auch ungenießbare im Korb befinden. Noch gefährlicher ist es Pilze zu verzehren, deren Essbarkeit ungewiss ist.
  • Vernichten Sie nicht die Pilze, die Sie für giftig halten, denn auch diese sind für das Überleben des Waldes wichtig!
  • Informieren Sie sich gut darüber, in welchen Gegenden es erlaubt ist, Pilze zu sammeln. Im Naturpark Paneveggio-Pale di San Martino (dessen Grenzen entlang der Zufahrtswege geschildert werden) ist das Pilzesammeln ausschließlich den Einwohnern, als Nutznießer des Gemeinnutzungsrechts, gestattet.
  • Gehen Sie nur zu Uhrzeiten Pilze sammeln, in denen es erlaubt ist: von 7 Uhr bis 19 Uhr
  • Halten Sie sich an die maximale Tagesmenge: 2 kg pro Person über 10 Jahren
  • Reinigen Sie die Pilze oberflächlich direkt vor Ort und transportieren Sie sie in festen und luftdurchlässigen Körben
  • Besorgen Sie sich eine Sammelgenehmigung (siehe unten)

Pilzsammelgenehmigung

Die Genehmigung ist personengebunden und gestattet das Sammeln in einem der drei Bereiche, in die das Gebiet unterteilt ist: Das Valle di Primiero (die Gemeinden Fiera, Transacqua, Siror, Tonadico, Mezzano und Imèr sowie der Staatsforst von San Martino di Castrozza), das Valle del Vanoi (Gemeinde Canal San Bovo) und Sagron Mis.
Die Genehmigung ist mit einer Gültigkeitsdauer von einem Tag, drei Tagen, einer Woche, zwei Wochen oder einem Monat erhältlich.
Die Gebühr für das Sammeln von Pilzen muss durch Überweisung mittels Postzahlschein an eine der Gemeinden entrichtet werden. Anzugeben ist der Zahlungsgrund „TASSA PER LA RACCOLTA FUNGHI“ (dt.: Gebühr für das Sammeln von Pilzen) sowie die persönlichen Daten des Interessenten und der Sammelzeitraum.
Der Einzahlungsbeleg ist ausreichend, um mit dem Pilzesammeln zu beginnen und muss bei jeder eventuellen Kontrolle vorgezeigt werden.

GENEHMIGUNGSGEBÜHREN

  • € 12,00 für einen Zeitraum von einem Tag;
  • € 20,00 für einen Zeitraum von drei Tagen (aufeinanderfolgend);
  • € 30,00 für einen Zeitraum von einer Woche;
  • € 40,00 für einen Zeitraum von zwei Wochen;
  • € 60,00 für einen Zeitraum von einem Monat.

POSTGIROKONTONUMMERN der GEMEINDEN

  • Gemeinde SIROR 13461389
  • Gemeinde TONADICO 14555387
  • Gemeinde FIERA DI PRIMIERO 12952388
  • Gemeinde TRANSACQUA 13120381
  • Gemeinde MEZZANO 13430384
  • Gemeinde IMÈR 15211386
  • Gemeinde SAGRON MIS 16588386
  • Gemeinde CANAL SAN BOVO 12334389

ERMÄSSIGUNGEN DER PILZ-GENEHMIGUNGSGEBÜHREN
Für die Personen, von denen im Art. 16 der Verordnung zur Umsetzung des Titels IV, Abschnitt II des Landesgesetzes vom 23. Mai 2007 Nr. 11, die Rede ist, sind Ermäßigungen in der Höhe von 10 % auf die Gebühr des jeweiligen Sammel-Zeitraums vorgesehen.
Die ermäßigten Gebühren werden denjenigen angerechnet, die eine Selbstbescheinigung mit den persönlichen Angaben des Inhabers der Genehmigung sowie den Angaben des Ortes und der Aufenthaltsdauer, vorweisen. Diese Selbstbescheinigung muss der Genehmigung beigefügt werden, um sie gemeinsam bei einer eventuellen Kontrolle vorzeigen zu können.
Im Einzelnen sehen die Ermäßigungen folgendermaßen aus:

  • 1 Tag von € 12,00 auf € 10,00
  • 3 Tage von € 20,00 auf € 18,00
  • 1 Woche von € 30,00 auf € 27,00
  • 2 Wochen von € 40,00 auf € 36,00
  • 1 Monat von € 60,00 auf € 54,00

Quelle:
Verordnung der Autonomen Provinz Trient vom 26.10.2009 Nr. 23/25/Leg., zur Durchführung des Provinzgesetzes 11/2007; Beschluss der Landesregierung Nr. 3287 vom 30.12.2009

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